Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Preise für Verteilungen von Prospekt-, Katalog-, Warenproben oder ähnlichen Sendungen
werden jeweils per 1.000 Stück angegeben und berechnet. Unterliegt der vereinbarte Auftrag
der Überschreitung von Format und Gewicht der Werbesendung, so ist ein von der Lokalnachrichten Verlagsgesellschaft mbH neu
festgesetzter und entsprechend höherer Preis als vereinbart zu zahlen.
2. Wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, sind die zu verteilenden Sendungen rechtzeitig
bis spätestens 3 Tage vor der Verteilung an die Anschrift der Lokalnachrichten Verlagsgesellschaft mbH frei Haus anzuliefern.
3. Bei vereinbarten Verteilterminen werden die zur Verteilung einzusetzenden Verteilgruppen
verbindlich eingeplant. Falls der Auftraggeber aus irgendwelchen Gründen die Termine nicht
einhält, werden hierdurch zwangsläufig Kosten entstehen. Diese Kosten werden als
Auftragserfüllung dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.
4. Die Verteilung erfolgt durch Einstecken der Exemplare in Briefkästen. Ist ein Haus mit
Innenbriefkästen verschlossen und wird auch nach mehrmaligem Klingeln nicht geöffnet,
so wird dieses Haus bei der aktuellen Verteilung nicht bedient.
5. Auf mit einem Einwurfverbot versehene Briefkästen wird geachtet.
6. Die Lokalnachrichten Verlagsgesellschaft mbH ist berechtigt, erforderlichenfalls Subunternehmer zur Durchführung
eines Verteilauftrages einzusetzen. Die Haftung für die Lokalnachrichten Verlagsgesellschaft mbH bleibt in diesem Fall bestehen.
7. Eventuelle Beanstandungen oder Reklamationen über nicht vertragsgerechte Ausführung
einer Verteilung können nur innerhalb 3 Tagen nach ihrer Entstehung berücksichtigt werden.
Reklamationen werden nur anerkannt, wenn sie Tag, Ort, Straße und Haus-Nr. der Verteilung
sowie den Namen des Reklamanten und eine genaue Beschreibung der Umstände enthalten.
Reklamationen haben grundsätzlich schriftlich zu erfolgen.
8. Beanstandungen und Reklamationen werden unverzüglich geprüft und anschließend hierzu
Stellung genommen. Bei begründeten Beanstandungen aus eigenem Verschulden leistet
die Lokalnachrichten Verlgasgesellschaft mbH Kostenfreiheit insofern, als die Stückzahl des von der Beanstandung betroffenen
Einzel-Verteilbezirkes entweder gutgeschrieben wird oder nach Absprache mit der Lokalnachrichten Verlagsgesellschaft mbH von
der Rechnung abgezogen werden kann. Begründete Beanstandungen bestehen insofern,
wenn ganze Straßenzüge oder Verteilbezirks-Teile nachweislich nur teilweise oder aber
gar nicht beschickt wurden. Der Nachweis von einzelnen oder mehreren Anschriften, die sich
jedoch in verschiedenen Verteilbezirken befinden, berechtigen nicht zum Abzug von der Rechnung.
9. Wie allgemein üblich, gelten 5 % Streuverlust nicht als Mängel.
10. Der Auftraggeber haftet für die Art und den Inhalt des Verteilauftrages, insbesondere für
den textlichen Inhalt von Drucksachen sowie für die Substanz der Warenproben. Eine Haftung
der Lokalnachrichten Verlagsgesellschaft mbH wird ausgeschlossen. Die Lokalnachrichten Verlgasgesellschaft mbH ist berechtigt, die Verteilung von Prospekten oder anderen
Sendungen wegen Beanstandungen des Inhaltes oder der Form (aus technischer Sicht heraus)
abzulehnen. Verteilaufträge hinsichtlich Sendungen, die gegen bestehende Gesetze verstoßen,
werden nicht durchgeführt.
11. Bei höherer Gewalt, Streiks, unverschuldeten Verzögerungen, z. B. Betriebsstörungen gleich welcher
Art, haftet die Lokalnachrichten Verlagsgesellschaft mbH nicht. Des Weiteren entfällt die Haftung für die Minderung des Verteilgutes bei
Schäden durch Brand, Bruch oder Versand. Dies gilt ebenso für Schäden, die durch Witterungseinflüsse
oder durch Dritte verursacht werden. Die Lokalnachrichten Verlgasgesellschaft mbH übernimmt keinerlei Haftung für einen durch die
Werbemaßnahme erhofften, jedoch nicht eingetretenen Erfolg.
12. Rechnungslegung erfolgt nach Abschluss der Verteilung. Die Rechnungen sind nach 14 Tagen
ab Rechnungsdatum netto Kasse ohne Abzug von Skonto fällig. Die Ausführung von laufenden
Aufträgen kann durch die Lokalnachrichten Verlagsgesellschaft mbH bis zur vollständigen Bezahlung zurückgestellt und für die noch
verbleibende restliche Ausführung des Auftrages Vorauszahlung verlangt werden.
13. Eventuelle zusätzliche Änderungen eines Auftrages bedürfen ausdrücklich der Schriftform.
Nebenabreden haben keine Gültigkeit.
14. Verwenden Auftraggeber und Auftragnehmer widersprechende Geschäftsbedingungen,
so haben die Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers Vorrang und gelten ausschließlich.
15. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Bautzen.